Aktenzeichen: 56 IN 44/25
Gericht: Amtsgericht Flensburg
Die ASS Personalservice GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Adam und Claus Boysen, hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Beschluss vom 04.02.2025:
- Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 1, 2 InsO).
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sven Hentschel, Flensburg.
- Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters handeln, auch Forderungseinzüge sind betroffen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Rechtsbehelf:
- Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg eingelegt werden.
- Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
- Rechtsbehelfe sind schriftlich oder elektronisch (mit qualifizierter Signatur) einzureichen.
Öffentliche Bekanntmachung:
Details zur Einreichung elektronischer Dokumente sind auf www.justiz.de abrufbar.
Datum: 06.02.2025
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht