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Kurzfassung des Berichts: Insolvenzverfahren ASS Personalservice GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 44/25
Gericht: Amtsgericht Flensburg

Die ASS Personalservice GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Adam und Claus Boysen, hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Beschluss vom 04.02.2025:

  • Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 1, 2 InsO).
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sven Hentschel, Flensburg.
  • Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters handeln, auch Forderungseinzüge sind betroffen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

Rechtsbehelf:

  • Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg eingelegt werden.
  • Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Rechtsbehelfe sind schriftlich oder elektronisch (mit qualifizierter Signatur) einzureichen.

Öffentliche Bekanntmachung:
Details zur Einreichung elektronischer Dokumente sind auf www.justiz.de abrufbar.

Datum: 06.02.2025
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht

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