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FMA Liechtenstein: Bewilligung der IMP AG erloschen

Momentmal / Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein gibt bekannt, dass die Vermögensverwaltungsgesellschaft IMP AG mit Sitz in Vaduz, Wuhrstrasse 6, auf ihre seit dem 12. April 2016 bestehende Lizenz zur Vermögensverwaltung verzichtet hat.

Auf Grundlage des schriftlichen Verzichts hat die FMA das Erlöschen der Bewilligung gemäß Art. 30 Abs. 1 Bst. a des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) zum 6. Februar 2025 offiziell festgestellt.

Was bedeutet das für Kunden und Geschäftspartner?

Mit dem Erlöschen der Lizenz ist die IMP AG nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln. Das bedeutet, dass das Unternehmen keine Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsdienste mehr anbieten darf.

Empfohlene Maßnahmen für Kunden

Kunden sollten sich direkt an die IMP AG wenden, um Informationen über bestehende Verträge oder offene Geschäftsbeziehungen zu erhalten.
Wer weiterhin Vermögensverwaltungsleistungen benötigt, sollte sich an regulierte Anbieter wenden, die über eine gültige FMA-Bewilligung verfügen.
Bei Unsicherheiten kann die FMA Liechtenstein als Aufsichtsbehörde kontaktiert werden.

Die FMA betont, dass die Entscheidung auf einem freiwilligen Verzicht der IMP AG basiert und nicht auf einer behördlichen Maßnahme.

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