Aktenzeichen: 102 IN 958/24
Das Amtsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 31. Januar 2025 entschieden, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Montanes GmbH mangels Masse abgewiesen wird.
Die Montanes GmbH, mit Sitz in Karlsruhe, Kriegsstraße 39, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim (HRB 110296) eingetragen und wird durch den Liquidator Dr. Johannes Gottlieb vertreten.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Mit dem gleichen Beschluss wurden die am 3. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Allerdings bleibt der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Ulf Martini, in einem eingeschränkten Rahmen weiterhin verfügungsbefugt, um noch offene Verfahrenskosten zu begleichen und seine Vergütung nach gerichtlicher Festsetzung aus dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Bedeutung des Beschlusses
Die Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse bedeutet, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden konnten. Das Unternehmen wird voraussichtlich ohne geregeltes Insolvenzverfahren aufgelöst. Gläubiger sollten beachten, dass keine Insolvenzquote zu erwarten ist und etwaige Forderungen gegen die Montanes GmbH möglicherweise uneinbringlich sind.
Für weitergehende Informationen empfiehlt es sich, Einsicht in die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Karlsruhe zu nehmen oder sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.