Aktenzeichen: 421 IN 52/25
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 3. Februar 2025 um 13:43 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Baustoffwerk LIMEX-VENUSBERG GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Drebach, Ortsteil Venusberg, Straße am Sportplatz 5, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 7349 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Jens Weigelt vertreten.
Zuvor war am 14. Januar 2025 eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden, die durch Beschluss vom 16. Januar 2025 berichtigt wurde. Auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 29. Januar 2025 wurde diese Eigenverwaltung nun aufgehoben und durch die vorläufige Insolvenzverwaltung ersetzt.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Diplom-Kauffrau (FH) und Steuerberaterin Dorit Aurich aus Leipzig bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Unternehmensführung zu überwachen sowie das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
Angeordnete Maßnahmen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
- Einziehungsbefugnis: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Forderungen – einschließlich Bankguthaben – auf ein eigens eingerichtetes Sonderkonto einzuziehen.
- Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, sie stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.
- Befugnis zur Untersuchung der Unternehmensverhältnisse: Die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Finanzinstituten, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten und Steuerberatern einzuholen.
- Zwangsvollstreckungsstopp: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen – werden vorläufig untersagt.
Mit dieser Entscheidung wurde ein wesentlicher Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Die weitere Entwicklung wird insbesondere für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter von großem Interesse sein.