Freiburg, 29. Januar 2025 – Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FINSAFE Capital Management GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Bollerstaudenstraße 12, 79111 Freiburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 719701 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 um 13:30 Uhr wurde Rechtsanwalt Axel Koza zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Adresse: Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 703900
Fax: 0761 7039050
Allgemeines Verfügungsverbot erlassen
Die Schuldnerin darf ab sofort nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Diese Befugnis ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Zudem sind alle Drittschuldner – also Geschäftspartner oder Kunden, die noch Zahlungen an die FINSAFE Capital Management GmbH leisten müssten – angewiesen, ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu zahlen.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen wurde beschlossen:
- Ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin
- Einzug und Verwaltung aller Bankguthaben und Außenstände durch den Insolvenzverwalter
- Einsichtnahme in Geschäftspapiere und Nachforschungen in den Geschäftsräumen
- Unterbrechung aller anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten gemäß § 240 ZPO
- Einstellung bereits begonnener Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Ausblick und weitere Schritte
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmensvermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Gleichzeitig wird er die finanzielle Lage der Firma bewerten und eine Empfehlung aussprechen, ob eine Sanierung oder Liquidation erfolgen sollte.
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau eingesehen werden.