Chemnitz, 29. Januar 2025 – Das Amtsgericht Chemnitz hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen, ansässig in der Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35771 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer Frank Fischer vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 um 10:49 Uhr hat das Insolvenzgericht den Rechtsanwalt Oliver Junghänel aus Zwickau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Junghänel ist unter folgender Adresse erreichbar:
Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau
Telefon: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
E-Mail: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
Allgemeines Verfügungsverbot angeordnet
Die Schuldnerin darf ab sofort nicht mehr über ihr Vermögen verfügen. Alle Drittschuldner – also Geschäftspartner oder Kunden, die noch Zahlungen an die Autarkstrom erneuerbare Energien Zwickau GmbH leisten müssten – sind angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen, es sei denn, dieser stimmt ausdrücklich einer Zahlung an die Schuldnerin zu.
Einsichtnahme des Beschlusses
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz eingesehen werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob das Unternehmen noch sanierungsfähig ist oder ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Betriebs möglich ist oder ob die Firma abgewickelt werden muss.