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Insolvenzverfahren der Thought Leader Systems Management GmbH an Amtsgericht Frankfurt verwiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mainz, 24. Januar 2025 – Das Amtsgericht Mainz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Thought Leader Systems Management GmbH unter dem Aktenzeichen 280 IN 168/24 entschieden, dass es für das Verfahren örtlich unzuständig ist. Das Verfahren wird daher auf Antrag gemäß §§ 4 InsO, 281 ZPO an das Amtsgericht Frankfurt am Main verwiesen.

Die Thought Leader Systems Management GmbH, mit Sitz in der Großen Bleiche 15, 55116 Mainz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 53197 eingetragen. Sie wird von den Geschäftsführern Dr. Tobias Schlömer und Britta Schlömer vertreten.

Durch die Verweisung an das Amtsgericht Frankfurt/Main wurden die bisherigen Beschlüsse vom 4. November 2024 und 12. November 2024 aufgehoben. Die Verlegung des Verfahrens deutet darauf hin, dass das Unternehmen seinen tatsächlichen wirtschaftlichen Mittelpunkt nicht in Mainz, sondern in Frankfurt am Main hat, was eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit erforderlich macht.

Das weitere Verfahren wird nun vom Amtsgericht Frankfurt/Main übernommen, das über die nächsten Schritte in der Insolvenzangelegenheit der Thought Leader Systems Management GmbH entscheiden wird.

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