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Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Trend Einrichtungs GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mosbach, 29. Januar 2025 – Das Amtsgericht Mosbach hat unter dem Aktenzeichen 1 IN 26/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Trend Einrichtungs GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Bahnhofstraße 19, 74722 Buchen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 460420 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Johannes Heydler vertreten.

Die Trend Einrichtungs GmbH, ein Unternehmen aus der Möbel- und Einrichtungsbranche, sieht sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten mit einem Insolvenzantrag konfrontiert. Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, hat das Gericht Rechtsanwalt Stefan Herrmann mit Kanzleisitz in Würzburg als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Darüber hinaus wurde eine Sperre für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhängt. Dies bedeutet, dass bereits begonnene Zwangsvollstreckungen oder einstweilige Verfügungen eingestellt werden, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung und Sicherung des Unternehmensvermögens. Zu seinen Befugnissen gehören insbesondere:

  • Einziehung von Bankguthaben und Außenständen der Schuldnerin,
  • Verwaltung von Unternehmensgeldern, einschließlich der Eröffnung von Sonderkonten zur Insolvenzverwaltung,
  • Überprüfung, ob das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht,
  • Erteilung von Auskunftspflichten gegenüber Kreditinstituten,
  • Abschluss von Kreditverträgen zur Finanzierung des Insolvenzgeldes.

Zusätzlich ist es der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände eigenständig zu verfügen. Stattdessen geht die Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Drittschuldner sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an ihn zu leisten.

Um eine transparente Aufarbeitung der finanziellen Lage der Trend Einrichtungs GmbH zu gewährleisten, hat der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen zu betreten sowie Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen zu nehmen.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob das Unternehmen fortgeführt, saniert oder liquidiert wird. Die Insolvenzverwaltung prüft nun, ob eine wirtschaftliche Perspektive für das Unternehmen besteht oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Das Amtsgericht Mosbach bleibt für die weitere Verfahrensführung zuständig und veröffentlicht aktuelle Beschlüsse im offiziellen Insolvenzportal.

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