Aktenzeichen: 15 IN 7/25
Amtsgericht Neuruppin, 28.01.2025
Das Amtsgericht Neuruppin hat am 28. Januar 2025 um 11:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der rev-house living spaces GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Über das Unternehmen
Die rev-house living spaces GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin (HRB 11115 NP) eingetragen.
- Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung, Verkauf und Bauträger von Häusern, Dachaufbauten und Hausbooten sowie verwandten Projekten wie Steganlagen.
- Geschäftsführer: Lars Voigt
- Sitz der Gesellschaft: Oranienburg OT Malz
- Geschäftsanschrift des Geschäftsführers: Sächsische Straße 43, 10713 Berlin
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anne Kopp (Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam) bestellt.
Angeordnete Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO
- Beschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam.
- Zahlungsverbot für Drittschuldner
- Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde.
- Auskunftsrechte der Insolvenzverwalterin
- Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Banken, Versicherungen, Behörden und Vertragspartnern einzuholen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
- Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
- Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Neuruppin (Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin) einzulegen.
- Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
- Die Beschwerde kann schriftlich, per Telefax oder elektronisch eingereicht werden.
Bedeutung der Entscheidung
Mit dieser Anordnung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Schuldnerin eingeschränkt, um eine ordnungsgemäße Insolvenzprüfung sicherzustellen. Die Insolvenzverwalterin wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder alternative Lösungen angestrebt werden.
Aktenzeichen: 15 IN 7/25
Amtsgericht Neuruppin, 28.01.2025