Aktenzeichen: 39 IN 78/24
Amtsgericht Kleve, 28.01.2025
Das Amtsgericht Kleve hat am 28. Januar 2025 um 12:56 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GAWIMA Gastroservice GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Über das Unternehmen
Die GAWIMA Gastroservice GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve (HRB 17581) eingetragen und hat ihren Sitz in Geldern, Zeppelinstraße 56.
- Geschäftsführer: Firat Akpinar
- Geschäftsanschrift des Geschäftsführers: Schillerstraße 20, 47623 Kevelaer
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Nada Nasser (Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld) bestellt.
Angeordnete Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO
- Beschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam.
- Zahlungsverbot für Drittschuldner
- Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
- Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
Bedeutung der Entscheidung
Mit dieser Anordnung wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Schuldnerin eingeschränkt, um eine ordnungsgemäße Insolvenzprüfung sicherzustellen und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Nächste Schritte
- Prüfung der Insolvenzmasse durch die Insolvenzverwalterin
- Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Gegebenenfalls Suche nach Sanierungsoptionen
Aktenzeichen: 39 IN 78/24
Amtsgericht Kleve, 28.01.2025