Aktenzeichen: 25 IN 21/25
Amtsgericht Kiel, 28.01.2025
Das Amtsgericht Kiel hat am 28. Januar 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Axxola GmbH, Westring 453, 24118 Kiel, angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Jean-Luc Christophe Bald und Dirk Wittenborg vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 15417 KI eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, Wall 55, 24103 Kiel, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0431 600530 und per Fax unter 0431 6005360 erreichbar.
Anordnungen des Gerichts
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen.
- Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Treuhandkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
- Schutz vor Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Ziel der vorläufigen Verwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können betroffene Parteien innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, Beschwerde einlegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach deren öffentlicher Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist zulässig, sofern die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Dokumente erfüllt sind.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet der Axxola GmbH die Möglichkeit, unter Aufsicht des Insolvenzverwalters eine geordnete Klärung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse herbeizuführen. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Restrukturierung oder Liquidation des Unternehmens notwendig ist.