Hamburg, 27. Januar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der StepUp Gera GmbH, mit Sitz in der Amelia-Mary-Earhart-Straße 8, 60549 Frankfurt, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens ergriffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 275616, wird durch Geschäftsführer Dirk Willi Mennewisch vertreten.
Unter dem Aktenzeichen 67b IN 25/25 wurde am heutigen Tag um 12:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, mit Kanzleisitz am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Der Schuldner darf über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbot an den Schuldner:
- Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsverbot:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest- oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ausblick:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage der Gesellschaft prüfen und klären, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation erforderlich wird. Gläubiger und Geschäftspartner werden über den weiteren Verlauf informiert.