Das Amtsgericht Reinbek hat am 27. Januar 2025 um 10:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hamamed GmbH, mit Sitz in der Röntgenstraße 13, 21465 Reinbek, angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 2250, wird durch ihren Geschäftsführer Mathias Martens vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Kanzleisitz Bahnhofstraße 7c, 21465 Reinbek, bestellt.
Anordnungen zur Vermögenssicherung
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben.
- Einzug von Forderungen:
- Den Schuldnern der Hamamed GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
- Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Vollstreckungsmaßnahmen, einschließlich einstweiliger Verfügungen, werden ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, 21465 Reinbek, eingelegt werden.
- Fristbeginn: Mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
- Einreichung:
- Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
- Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten.
- Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Hinweise zur elektronischen Einreichung
Rechtsmittel können als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Elektronische Dokumente müssen:
- Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder
- Über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website der Justiz unter www.justiz.de verfügbar.
Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht, 27.01.2025