Der Discounter Aldi Süd kämpft gegen das gerichtlich verhängte Verkaufsverbot seiner beliebten „Dubai-Schokolade“. Das Unternehmen hat offiziell Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt, wie eine Unternehmenssprecherin bestätigte.
Das Gericht hatte kürzlich eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Verkauf des Produkts vorläufig untersagt. Der Grund: Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ sei irreführend, da das Produkt weder in Dubai hergestellt werde noch einen erkennbaren geografischen Bezug zur Stadt am Persischen Golf habe.
Aldi Süd sieht das jedoch anders. Der Discounter argumentiert, dass der Name sich vielmehr an einem bestimmten Lifestyle und einem luxuriösen Image orientiere, das mit Dubai assoziiert werde, und keineswegs geografische Herkunft suggerieren solle.
Der Rechtsstreit sorgt für großes Aufsehen in der Lebensmittelbranche, da er grundsätzliche Fragen zur Marken- und Produktbezeichnung aufwirft. Experten sehen darin ein potenzielles Präzedenzurteil für die Verwendung von Ortsnamen in Marketingstrategien.
Bis zu einer finalen Entscheidung bleibt die „Dubai-Schokolade“ in Deutschland vorerst aus den Regalen. Wann mit einer endgültigen Klärung zu rechnen ist, bleibt offen. Aldi Süd zeigt sich jedoch kämpferisch und will alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Produkt weiterhin vertreiben zu dürfen.