Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 176463, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, ist in den Bereichen An- und Vermietung von Gebäuden und Wohnungen, Pachtung von Grundstücken sowie der Vermittlung und Verwaltung von Immobilien tätig. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Herrn Willi Studt und Herrn Gabor Arthur Neye vertreten.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 um 11:28 Uhr hat das Gericht die Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Anordnung der Maßnahmen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
- Einziehungsbefugnis der Insolvenzverwalterin:
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen; sie sind verpflichtet, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden vorerst untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67c IN 19/25 geführt.