Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verkündet heute sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Tübinger Verpackungssteuer, die seit drei Jahren in der baden-württembergischen Universitätsstadt erhoben wird. Mit dieser bundesweit einzigartigen Regelung werden 50 Cent pro Einwegverpackung, etwa für Kaffeebecher oder Pommesschalen, sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig. Ziel der Steuer ist es, den Verbrauch umweltschädlicher Verpackungen zu reduzieren und nachhaltige Alternativen zu fördern.
Allerdings sorgt die Abgabe nicht nur für Zustimmung: Eine Tübinger McDonald’s-Filiale hat gegen die Regelung geklagt und argumentiert, dass die Steuer Unternehmen unzulässig belaste und gegen bestehendes Bundesrecht verstoße. Kritiker der Abgabe befürchten Wettbewerbsnachteile für lokale Gastronomiebetriebe und eine steigende Bürokratie.
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte weit über Tübingen hinaus Bedeutung haben. Sollte die Verpackungssteuer als verfassungskonform bestätigt werden, könnte dies andere Städte ermutigen, ähnliche Regelungen zur Reduzierung von Einwegmüll einzuführen. Eine Ablehnung hingegen würde Kommunen in ihren Bemühungen um mehr Umweltschutz Grenzen aufzeigen.
Die Entscheidung wird mit großem Interesse von Umweltschützern, Kommunalpolitikern und Wirtschaftsverbänden verfolgt, da sie richtungsweisend für den künftigen Umgang mit Einwegverpackungen in Deutschland sein könnte.