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Berichtigung im Insolvenzverfahren der Synedat Consulting GmbH
Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Schäfer & Schäfer Straßenbau GmbH & Co. KG angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung über die RB Direkt GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Schäfer & Schäfer Straßenbau GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Neuwied, 21. Januar 2025 – Das Amtsgericht Neuwied hat unter dem Aktenzeichen 21 IN 11/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schäfer & Schäfer Straßenbau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Industriestraße 22, 56307 Dürrholz-Daufenbach, angeordnet.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter der Nummer HRA 20536, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schäfer Verwaltungs-GmbH Dürrholz, vertreten. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Peter Schäfer, Rainer Schäfer und Ralph Schäfer.

Mit Beschluss vom 21. Januar 2025 um 10:10 Uhr wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, mit Kanzleisitz in Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0261 – 304 790 sowie per Fax unter 0261 – 911 47 29 erreichbar.

Anordnungen zur Sicherung des Schuldnervermögens:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme soll die Insolvenzmasse sichern und unrechtmäßige Vermögensabflüsse verhindern.
  2. Zahlungsanweisung für Drittschuldner:
    Drittschuldner der Schäfer & Schäfer Straßenbau GmbH & Co. KG sind angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Einsichtnahme in den Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuwied eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus können Gläubiger Beschwerde einreichen, wenn sie die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 anzweifeln.

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und sollte begründet werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung des Gerichts ist auf der Website www.agnr.justiz.rlp.de abrufbar und kann auf Wunsch in Papierform angefordert werden.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geprüft und das Vermögen gesichert werden. Eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen erwartet.

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