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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die WS Wohnräume Schwaben Verwaltungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Neu-Ulm, 20. Januar 2025 – Das Amtsgericht Neu-Ulm hat unter dem Aktenzeichen IN 362/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WS Wohnräume Schwaben Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Adalbert-Stifter-Straße 33, 89269 Vöhringen, angeordnet.

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRB 19718 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführerin Karatas Tamara vertreten.

Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 um 16:00 Uhr wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, mit Kanzleisitz in der Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer +49 (731) 9380779-0 sowie per Telefax +49 (731) 9380779-20 erreichbar.

Anordnungen zur Sicherung des Schuldnervermögens:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Dies umfasst auch die Einziehung offener Forderungen, wodurch das Unternehmensvermögen vor möglichen weiteren Verlusten geschützt werden soll.
  2. Einziehung von Außenständen:
    Die Verwaltung und der Einzug offener Forderungen der Schuldnerin unterliegen ebenfalls der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die Insolvenzmasse zu sichern.
  3. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Drittschuldnern der WS Wohnräume Schwaben Verwaltungs GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstraße 60, 89231 Neu-Ulm, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.

Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch in elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die finanzielle Situation der Schuldnerin überprüft und Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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