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BaFin verhängt zusätzliche Eigenmittelanforderungen gegen Sparda-Bank Hessen eG

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sparda-Bank Hessen eG mit Bescheid vom 4. Oktober 2024 zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt. Anlass für diese Maßnahme war eine Sonderprüfung im Jahr 2024, die erhebliche Mängel in der Geschäftsorganisation der Bank aufdeckte. Insbesondere betrafen die festgestellten Defizite den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb sowie die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements.

Verstoß gegen regulatorische Anforderungen

Die Sparda-Bank Hessen eG hat mit diesen Mängeln gegen die Anforderungen des § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen. Dieser Paragraf schreibt vor, dass Kreditinstitute eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und betriebswirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zu treffen. Ein zentrales Element dabei ist ein effektives Risikomanagement, das die finanzielle Stabilität und Risikotragfähigkeit eines Instituts gewährleistet.

BaFin-Maßnahmen zum Schutz der Finanzstabilität

Im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse sieht die BaFin eine mangelnde Geschäftsorganisation als erhebliches Risiko für die Stabilität eines Kreditinstituts. Um potenzielle Gefahren frühzeitig einzudämmen, kann sie zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 KWG anordnen. Dies soll sicherstellen, dass betroffene Institute über ausreichende finanzielle Puffer verfügen, um operative und finanzielle Risiken angemessen abzufedern.

Risikomanagement als Kernanforderung

Ein leistungsfähiges Risikomanagement umfasst unter anderem eine funktionierende Gesamtbanksteuerung sowie ein adäquates Risikocontrolling. Kreditinstitute sind verpflichtet, Risiken laufend zu identifizieren, zu überwachen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die BaFin überprüft dabei systematisch, ob Banken in der Lage sind, ihre Risiken realistisch einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren.

Die Sparda-Bank Hessen eG hat die Anordnung der BaFin akzeptiert, der Bescheid ist bestandskräftig. Das Kreditinstitut steht nun vor der Aufgabe, die identifizierten Defizite zu beheben und den regulatorischen Anforderungen in vollem Umfang nachzukommen.

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