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Vergleich mit primaholding: Verbraucher erhalten teils hohe Rückzahlungen

geralt (CC0), Pixabay

Dank eines Vergleichs zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Energieversorgern primastrom, voxenergie und nowenergy erhalten zahlreiche Kund:innen nun teilweise vierstellige Erstattungen. Hintergrund sind überhöhte Preise und unangemessen lange Vertragslaufzeiten, die von den Unternehmen in der Vergangenheit unrechtmäßig festgelegt wurden.

Der Vergleich ermöglichte es Betroffenen, bis zum 31. Dezember 2024 eine Korrektur ihrer Rechnungen und günstigere Tarife zu beantragen. Die Unternehmen verpflichteten sich, unzulässige Preiserhöhungen rückgängig zu machen und Guthaben auszuzahlen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der vzbv einigte sich mit primastrom, voxenergie und nowenergy auf faire Vertragsbedingungen und Preiskorrekturen.
  • Kund:innen konnten bis zum 31. Dezember 2024 auf den Vergleich bestehen und Erstattungen einfordern.
  • Rückzahlungen von teils mehreren tausend Euro sind bereits erfolgt.
  • Die neuen Strom- und Gaspreise sind deutlich niedriger als zuvor und richten sich nach marktüblichen Werten.

Worum ging es im Vergleich?

Viele Verbraucher:innen hatten sich über plötzliche Preiserhöhungen, abgelehnte Widerrufe und unflexible Kündigungsfristen bei den Energieanbietern beschwert. Der vzbv konnte mit dem Vergleich erreichen, dass:

  • Überhöhte Preise rückwirkend gesenkt werden.
  • Unrechtmäßige Vertragsverlängerungen aufgehoben werden.
  • Widerrufe rückwirkend anerkannt werden, sofern sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsabschluss eingereicht wurden.
  • Maximale Vertragslaufzeiten auf 24 Monate begrenzt werden.

Neue Preisgrenzen laut Vergleich:

Energieart Bisherige Höchstpreise Reduzierte Preise nach Vergleich
Strom bis zu 70 Cent/kWh 32 bis 44 Cent/kWh
Gas bis zu 25 Cent/kWh 9 bis 12 Cent/kWh

Wie hoch können die Erstattungen sein?

Viele Betroffene haben durch den Vergleich erhebliche Beträge zurückerstattet bekommen. Einige Beispiele erfolgreicher Rückzahlungen:

  • Frank K. aus Brandenburg erhielt 3.912 € von primastrom für zu hohe Gaspreise.
  • Petra O. aus dem Saarland bekam 3.088 € für zu hoch berechneten Strom von primastrom erstattet.
  • Andreas R. aus Niedersachsen erhielt von voxenergie 2.846 € zurück.
  • Sigrun S. aus Brandenburg bekam 1.796 € für überhöhte Stromkosten zurück.

Wer sich bis Ende 2024 gemeldet hat, erhielt innerhalb von vier Wochen eine Bestätigung über neue Preise und Vertragslaufzeiten. Innerhalb von zwölf Wochen nach Antragstellung sollen alle berechtigten Kund:innen ihr Geld zurückbekommen.

Warum wurde geklagt?

Der vzbv hatte gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil die Anbieter:

  • Unzulässige Preiserhöhungen ohne vertragliche Grundlage durchgeführt hatten.
  • Teilweise sogar 24-monatige Preisgarantien ignorierten und höhere Preise verlangten.
  • Verbraucher:innen daran hinderten, aus ihren langfristigen Verträgen auszusteigen.

Nachdem die Anbieter sich auf den Vergleich einließen, nahm der vzbv die Klagen zurück und verzichtete auf weitere rechtliche Schritte.

Was passiert, wenn die Erstattung nicht erfolgt?

Falls Verbraucher:innen, die den Vergleich rechtzeitig beantragt haben, ihre Rückzahlungen nicht innerhalb der zugesagten Frist erhalten, können sie sich unter sammelklagen@vzbv.de an den vzbv wenden.

Tipp: Behalten Sie alle Unterlagen und Rechnungen auf, um Ihre Ansprüche belegen zu können.

Fazit: Ein großer Erfolg für Verbraucher:innen

Der Vergleich mit primastrom, voxenergie und nowenergy zeigt, dass sich Verbraucher:innen gegen unrechtmäßige Praktiken zur Wehr setzen können. Viele Betroffene profitieren von erheblichen Rückzahlungen und faireren Vertragsbedingungen. Wer sich rechtzeitig an seine Anbieter gewandt hat, kann mit einer spürbaren finanziellen Entlastung rechnen.

Wichtig für die Zukunft: Behalten Sie Energieverträge und Preisentwicklungen genau im Blick, um sich gegen überhöhte Forderungen zu schützen.

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