In Thüringen wächst die Kritik an der Nutzung von Bezahlkarten für Flüchtlinge. Christian Herrgott, Präsident des Thüringer Landkreistages, äußerte deutliche Bedenken und kündigte an, dass rechtliche Schritte geprüft würden, um den Tausch von Gutscheinen gegen Bargeld zu unterbinden. „Wir werden das nicht einfach hinnehmen und auch das Gespräch mit Einzelhändlern suchen, um solche Umtausch-Aktionen zu verhindern“, erklärte Herrgott in einem Interview mit dem MDR.
Hintergrund der Debatte ist eine kreative Praxis, die sich unter Asylsuchenden etabliert hat: Mit den von Behörden ausgegebenen Bezahlkarten kaufen sie in bestimmten Geschäften Gutscheine, die anschließend bei Unterstützern gegen Bargeld getauscht werden. Diese Methode ermöglicht es, die offiziell festgelegte Bargeld-Obergrenze zu umgehen – ein Punkt, der von den Behörden als problematisch betrachtet wird.
Der Thüringer Flüchtlingsrat hingegen sieht in diesem Vorgehen keinen Rechtsverstoß. Die Organisation verteidigte das System als eine legitime Strategie, die den Geflüchteten mehr Flexibilität im Alltag verschaffe. „Viele Menschen sind auf Bargeld angewiesen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken, die nicht durch die Bezahlkarte abgedeckt werden“, argumentierte ein Sprecher des Rats.
Die Einführung der Bezahlkarten sollte ursprünglich den Missbrauch von Sozialleistungen eindämmen und eine bessere Kontrolle über die Ausgaben ermöglichen. Doch das aktuelle Vorgehen zeigt, wie schwer es ist, solche Maßnahmen vollständig durchzusetzen. Thüringens Behörden stehen nun vor der Herausforderung, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die Umgehung der Bargeldbeschränkungen verhindert – ohne dabei die Bedürfnisse der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.