Aktenzeichen: 6.50 IN 202/24
Das Amtsgericht Potsdam hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ROHDE+ROHDE Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) i. L., mit Sitz in der David-Gilly-Straße 1, 14469 Potsdam, abgewiesen. Das Unternehmen, das sich bereits in Liquidation befand, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 28808 P eingetragen.
Entscheidung des Gerichts
Der Antrag wurde am 10. Januar 2025 abgelehnt, da das verbleibende Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Die Entscheidung basiert auf den Feststellungen eines Gutachtens des beauftragten Sachverständigen, das im Verfahren vorgelegt wurde.
Zwar erkannte das Gericht einen Eröffnungsgrund an, jedoch belaufen sich die voraussichtlichen Verfahrenskosten auf mindestens 2.500 Euro, während das Vermögen der Schuldnerin bei gerade einmal 92,03 Euro liegt. Damit konnte keine hinreichende Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geschaffen werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß Beschluss die Schuldnerin. Der Wert des Verfahrens wurde auf 92,03 Euro festgesetzt.
Rechtsgrundlage der Entscheidung
Die Abweisung des Antrags erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 InsO (Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse) und § 25 InsO (Kostenregelung bei Abweisung des Eröffnungsantrags). Zusätzlich stützt sich die Kostenentscheidung auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie § 58 Abs. 2, §§ 50, 54 GKG.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt drei Tage nach Aufgabe des Beschlusses zur Post durch das Insolvenzgericht (§ 8 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick
Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens. Die ROHDE+ROHDE Beteiligungs UG wird daher auch weiterhin in Liquidation verbleiben, es sei denn, die Entscheidung des Amtsgerichts wird durch eine erfolgreiche Beschwerde angefochten.
Die Abweisung mangels Masse unterstreicht die schwierige finanzielle Lage des Unternehmens und stellt auch für mögliche Gläubiger eine belastende Situation dar, da keine geordnete Insolvenzabwicklung erfolgen wird.
Amtsgericht Potsdam
10.01.2025