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Interview mit Rechtsanwalt Reime: „Ein Klick – und die Urlaubskasse der Betrüger ist gefüllt“
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Interview mit Rechtsanwalt Reime: „Ein Klick – und die Urlaubskasse der Betrüger ist gefüllt“

422737 (CC0), Pixabay

Moderatorin: Herr Reime, stellen Sie sich vor: Sie wollen ein paar Kleider verkaufen, klicken auf einen Link, geben gutgläubig Ihre Daten ein – und zack, zahlen Sie 4000 Euro für ein Luxushotel in Ägypten, in dem Sie niemals übernachtet haben. Was ist da aus rechtlicher Sicht passiert?

Rechtsanwalt Reime: Es handelt sich hier um einen klassischen Fall von Phishing. Betrüger versenden gefälschte E-Mails oder Nachrichten, die täuschend echt wirken, um an sensible Daten wie Kreditkarteninformationen zu gelangen. Durch den Klick auf den Link und die Eingabe der Kreditkartendaten hat Frau Lutz unwissentlich den Betrügern Zugriff auf ihr Geld gewährt. Aus rechtlicher Sicht liegt hier eindeutig ein Betrug gemäß § 263 StGB vor. Zudem könnte in manchen Fällen auch ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze hinzukommen, da personenbezogene Daten unrechtmäßig abgegriffen wurden.

Moderatorin: Wie stehen die Chancen, dass Frau Lutz ihr Geld zurückbekommt? Gibt es rechtliche Schritte, die sie einleiten kann?

Rechtsanwalt Reime: Zunächst einmal sollte Frau Lutz unverzüglich Kontakt mit ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter aufnehmen. Viele Banken bieten einen sogenannten Chargeback-Service an, mit dem unberechtigte Abbuchungen rückgängig gemacht werden können. Wichtig ist, dass dies so schnell wie möglich geschieht, da für die Rückbuchung oft Fristen gelten.

Parallel dazu sollte Frau Lutz den Vorfall der Polizei melden und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Eine Strafanzeige ist auch notwendig, um den Fall bei der Bank glaubhaft darzulegen. Leider ist es nicht garantiert, dass das Geld zurückgeholt werden kann, insbesondere wenn die Betrüger das Geld bereits weitertransferiert haben. In solchen Fällen sind die Erfolgsaussichten oft davon abhängig, wie schnell reagiert wird und ob die Bank kooperativ ist.

Moderatorin: Was können Verbraucher tun, um sich vor solchen Betrugsmails zu schützen?

Rechtsanwalt Reime: Es gibt einige Maßnahmen, die helfen können, solche Betrugsversuche zu vermeiden. Verbraucher sollten grundsätzlich keine Links in E-Mails anklicken, die ihnen verdächtig vorkommen, insbesondere wenn sie unaufgefordert kommen. Wenn es sich um eine Nachricht einer vermeintlich bekannten Plattform handelt, empfiehlt es sich, direkt die Webseite des Anbieters aufzurufen, statt auf den Link in der E-Mail zu klicken.

Zudem sollten sensible Daten wie Kreditkarteninformationen niemals ohne sorgfältige Prüfung eingegeben werden. Es ist ratsam, auf sichere Verbindungen zu achten – erkennbar an der „https“-Verschlüsselung in der Adresszeile des Browsers. Auch Zwei-Faktor-Authentifizierungen, die viele Plattformen mittlerweile anbieten, können zusätzlichen Schutz bieten.

Moderatorin: Was wäre Ihr abschließender Rat an Frau Lutz und andere Betroffene?

Rechtsanwalt Reime: Betroffene sollten schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen. Kontakt zur Bank, eine Strafanzeige und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Rechtsanwalt können dazu beitragen, zumindest einen Teil des Geldes zurückzuerhalten. Gleichzeitig ist es wichtig, solche Vorfälle als Warnung zu sehen und künftig noch achtsamer mit persönlichen Daten umzugehen. Prävention ist hier der beste Schutz.

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