Die Commerzbank Aktiengesellschaft informiert in ihrem Abwicklungsbericht zum 31. August 2024 über die steuerlichen Auswirkungen für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger des CS PROPERTY DYNAMIC (DE0009751354). Besonders im Fokus stehen die Neuerungen des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) sowie die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Investmentfonds in Liquidation. Anleger sollten die nachfolgenden Hinweise sorgfältig prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren.
Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
Das am 6. Dezember 2024 in Kraft getretene Jahressteuergesetz bringt eine wesentliche Anpassung für Anleger von Fonds in Liquidation: Die Abwicklungsfrist für Investmentfonds wurde von fünf auf zehn Jahre verlängert. Dies betrifft auch Fälle, in denen die fünfjährige Abwicklungsfrist zum 31. Dezember 2023 bereits abgelaufen war. Anleger des CS PROPERTY DYNAMIC können somit weiterhin von den Sonderregelungen des § 17 InvStG profitieren. Der Zehnjahreszeitraum endet für den Fonds am 31. Dezember 2028.
Steuerliche Hinweise für Privatvermögen
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen einem Abgeltungssatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Während der Abwicklung gelten Ausschüttungen nur dann als steuerfreie Kapitalrückzahlungen, wenn der letzte Rücknahmepreis im Kalenderjahr unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Diese Steuerfreiheit kann jedoch erst rückwirkend festgestellt werden, weshalb Ausschüttungen zunächst als steuerpflichtig behandelt werden.
Anleger können durch Vorlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) den Steuerabzug vermeiden, sofern die Ausschüttungen unter die gesetzlichen Freibeträge fallen.
Vorabpauschalen
Die sogenannte Vorabpauschale stellt eine Mindestbesteuerung von nicht ausgeschütteten Fondsgewinnen dar. Sie gilt nur, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung aufweist. Die Vorabpauschale wird am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen behandelt und unterliegt der Besteuerung mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Veräußerungsgewinne
Beim Verkauf von Fondsanteilen unterliegt der Veräußerungsgewinn ebenfalls der Abgeltungsteuer. Veräußerungsverluste können mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Zu beachten ist, dass der Veräußerungsgewinn um die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen gemindert wird. Eine Teilfreistellung der Gewinne ist aufgrund der aktuellen Fondsstruktur voraussichtlich nicht möglich.
Steuerliche Hinweise für Betriebsvermögen
Ausschüttungen und Erträge
Für im Betriebsvermögen gehaltene Fondsanteile sind Ausschüttungen einkommen-, körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Auch hier kann eine Teilfreistellung von bis zu 80 % möglich sein, wenn bestimmte Anlagekriterien erfüllt sind. Aufgrund der Liquidation und der gegenwärtigen Fondsstruktur wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass diese Teilfreistellung anwendbar ist.
Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne auf Anteile im Betriebsvermögen unterliegen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste können je nach Verlustausgleichsbeschränkungen teilweise geltend gemacht werden.
Liquidationsregelungen gemäß § 17 InvStG
Während der Abwicklungsphase gelten Ausschüttungen eines Kalenderjahres nur insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der Rücknahmepreis die Anschaffungskosten unterschreitet. Diese Regelung begrenzt steuerneutrale Kapitalrückzahlungen auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Für den CS PROPERTY DYNAMIC läuft dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028.
Anleger sollten beachten, dass diese steuerfreie Komponente erst rückwirkend festgestellt werden kann. Ausschüttungen werden daher zunächst als steuerpflichtig behandelt, und eine eventuelle Erstattung erfolgt nachträglich.
Empfehlungen für Anleger
- Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung: Anleger sollten sicherstellen, dass ihre depotführende Stelle rechtzeitig über einen ausreichenden Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung verfügt, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.
- Berücksichtigung von Verlusten: Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen können mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Anleger sollten dies bei der Steuererklärung geltend machen.
- Beratung durch Steuerexperten: Angesichts der komplexen steuerlichen Regelungen empfiehlt die Commerzbank dringend, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die individuellen Auswirkungen der Fondsliquidation korrekt zu beurteilen.
Abschluss der Ausschüttungen 2024
- Zwischenauszahlung: Am 16. Mai 2024 wurde eine Zwischenauszahlung von 0,5000 Euro je Anteil vorgenommen.
- Endauszahlung: Die Endauszahlung in Höhe von 1,3000 Euro je Anteil wurde am 21. November 2024 vorgenommen.
Beide Ausschüttungen unterliegen den Regelungen des § 17 InvStG und werden zunächst als steuerpflichtig behandelt. Eine rückwirkende Feststellung der steuerfreien Kapitalrückzahlungen erfolgt nach Abschluss des Kalenderjahres.
Hinweis zum automatischen Informationsaustausch (CRS)
Im Rahmen des Common Reporting Standards (CRS) sind depotführende Stellen verpflichtet, Informationen über meldepflichtige Anleger an die zuständigen Steuerbehörden weiterzuleiten. Dies betrifft vor allem Anleger mit Wohnsitz in teilnehmenden Staaten.
Zusammenfassung
Der CS PROPERTY DYNAMIC befindet sich in einer fortgeschrittenen Abwicklungsphase, die steuerlich komplexe Regelungen mit sich bringt. Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne unterliegen unterschiedlichen Besteuerungsmodalitäten. Anleger sollten aktiv die Möglichkeit nutzen, Freibeträge geltend zu machen, und die steuerlichen Implikationen ihrer Investments sorgfältig prüfen.
Die Commerzbank steht Anlegern für weitere Informationen zur Verfügung und empfiehlt, bei steuerlichen Fragen individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.