Aktenzeichen: 56 IN 357/24
Am 14. Januar 2025 hat das Amtsgericht Flensburg im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Capri-Gastro GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung des Restaurants Casa Bianca in Sylt, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die Capri-Gastro GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRB 11931 eingetragen.
Details der Anordnung
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens wurden folgende Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Kind bestellt:- Adresse: Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
- Telefon: 040 36805-536
- Telefax: 040 36805-368
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt:
- Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu genehmigen oder abzulehnen.
- Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen und diese zu verwalten.
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
Die Capri-Gastro GmbH kann ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine wirksamen Verfügungen über ihr Vermögen treffen. Dies gilt auch für die Einziehung von Forderungen. - Sicherung der Geschäftskonten:
Die Konten der Schuldnerin bei den jeweiligen Kreditinstituten unterliegen nun der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters, der zudem zur Einholung von Auskünften befugt ist. - Schutz der Insolvenzmasse:
Alle Gläubiger und Schuldner der Capri-Gastro GmbH werden aufgefordert, nur unter Beachtung der Anordnung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten und keine Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
Hintergrund der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögensverhältnisse der Capri-Gastro GmbH zu sichern und einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage vorzubeugen. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Die Capri-Gastro GmbH, bekannt durch ihr Restaurant Casa Bianca in der Elisabethstraße 4 auf Sylt, hatte selbst den Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Als Verfahrensbevollmächtigter tritt Rechtsanwalt Bernd Hoffmeister aus Kiel auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich. Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, wobei jedoch spezifische Anforderungen an die Form und Übermittlung erfüllt werden müssen.
Ausblick
Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und der Einschränkung der Verfügungsmacht der Capri-Gastro GmbH hat das Amtsgericht Flensburg einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Unternehmenssituation eingeleitet. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung hat oder ob es zu einer endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.
Das Restaurant Casa Bianca, ein zentraler Bestandteil der Capri-Gastro GmbH, wird nun unter der strengen Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters weiterbetrieben, sofern dies zur Wahrung der Insolvenzmasse erforderlich ist. Die weiteren Entwicklungen im Verfahren bleiben abzuwarten.