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Insolvenzverfahren für Stufe 1 Holding GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Essen hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Stufe 1 Holding GmbH umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmenswerte beschlossen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde eingeleitet, um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen und Gläubigerrechte zu schützen.

Details zur Stufe 1 Holding GmbH

Die Stufe 1 Holding GmbH, mit Sitz in der Elberfelder Straße 94, 58095 Hagen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 11052 eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Thorsten Horz und Christian Bauer vertreten, die ebenfalls an der genannten Adresse ansässig sind. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens umfasst das Halten und Verwalten von Vermögen sowie die Erbringung von Managementleistungen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres bestellt, dessen Kanzlei sich in der Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen, befindet. Er ist telefonisch erreichbar unter [Kontaktinformationen auf Anfrage]. Dr. Andres ist dafür verantwortlich, die Insolvenzmasse zu sichern, eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte vorzunehmen und die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen.

Anordnungen des Gerichts

Das Amtsgericht Essen hat eine Reihe von Maßnahmen angeordnet, um eine geordnete Verwaltung der Vermögenswerte zu gewährleisten:

  • Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Stufe 1 Holding GmbH über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und verhindert unautorisierte Abflüsse aus der Insolvenzmasse.
  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Verbot an Drittschuldner: Den Schuldnern der Stufe 1 Holding GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, Arrest oder einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen werden untersagt, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Ziel der vorläufigen Verwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere zentrale Ziele:

  1. Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird alle Vermögenswerte des Unternehmens dokumentieren und sicherstellen, dass diese nicht unkontrolliert veräußert oder abgezogen werden.
  2. Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Es wird geprüft, ob ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
  3. Schutz der Gläubiger: Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Rechte der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Essen eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen öffentlicher Bekanntmachung.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft der Stufe 1 Holding GmbH sein. Der Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters wird klären, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine Liquidation notwendig ist. Unklar bleibt, welche Auswirkungen dies auf etwaige Tochtergesellschaften und Beteiligungen der Holding haben könnte.

Amtsgericht Essen, 10. Januar 2025

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