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Insolvenzantrag der MSH Holding & Logistik GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MSH Holding & Logistik GmbH hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens endgültig abgewiesen. Die Entscheidung fiel aufgrund fehlender Masse, die erforderlich gewesen wäre, um die Verfahrenskosten zu decken.

Hintergrund des Verfahrens

Die MSH Holding & Logistik GmbH, ansässig in der Deutschherrnstraße 7, 66117 Saarbrücken, war auf Transportleistungen und Kurierdienste spezialisiert. Das Unternehmen wurde von Geschäftsführer Muhammad Al Sahli vertreten. Der Insolvenzantrag der Schuldnerin ging am 13. März 2024 beim Amtsgericht ein, woraufhin am 15. März 2024 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen angeordnet wurden. Diese Maßnahmen umfassten unter anderem eine vorläufige Verwaltung und die Einschränkung von Verfügungsrechten über das Vermögen der Gesellschaft.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Mit Beschluss vom 6. Januar 2025 wurden die seit März 2024 bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Damit erloschen alle vorläufigen Maßnahmen, die zum Schutz der Insolvenzmasse getroffen wurden. Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt in dem Verfahren.

Abweisung des Insolvenzantrags

Parallel zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen hat das Gericht den Insolvenzantrag der MSH Holding & Logistik GmbH mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Gemäß § 26 der Insolvenzordnung (InsO) wird in solchen Fällen kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung

Die MSH Holding & Logistik GmbH sowie andere Betroffene haben das Recht, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken (Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach) einzureichen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses.

Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingereicht wird. Detaillierte Informationen dazu finden sich auf der Internetseite www.justiz.de.

Ausblick

Die Abweisung des Insolvenzantrags markiert das Ende des Verfahrens und stellt die Gläubiger der MSH Holding & Logistik GmbH vor die schwierige Aufgabe, ihre Forderungen außerhalb eines geregelten Insolvenzverfahrens durchzusetzen. Da keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, dürften die Chancen auf eine Befriedigung der Forderungen gering sein. Das Unternehmen selbst ist nun ohne den Schutz eines Insolvenzverfahrens auf sich gestellt.

Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach
6. Januar 2025

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