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EDER Print Solutions GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die EDER Print Solutions GmbH mit Sitz in Erlau, Ahornstraße 8, steht vor finanziell schwierigen Zeiten. Das Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht hat am 07. Januar 2025 um 13:54 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henry Girbig bestellt. Er wird das Verfahren begleiten und die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Girbig, dessen Kanzlei sich in der Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz befindet, ist unter Telefon 0371 382260 und Telefax 0371 3822623 erreichbar.

Einschränkungen der Verfügungsbefugnis

Das Gericht hat angeordnet, dass jegliche Verfügungen über Gegenstände der Insolvenzmasse durch die Schuldnerin – also die EDER Print Solutions GmbH – nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieser sogenannte allgemeine Zustimmungsvorbehalt (gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO) dient dazu, die Insolvenzmasse vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Gleichzeitig wurde den Drittschuldnern – das sind Kunden oder andere Parteien, die offene Verbindlichkeiten gegenüber der EDER Print Solutions GmbH haben – untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen dürfen diese Beträge nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter überwiesen werden, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.

Hintergründe und Bedeutung

Die EDER Print Solutions GmbH ist ein Unternehmen aus dem Bereich Drucklösungen und Print-Technologien und hat sich in der Region einen Namen gemacht. Der aktuelle Schritt signalisiert jedoch, dass das Unternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird eine wichtige Etappe eingeleitet, um die Vermögenswerte zu sichern, die Gläubigeransprüche zu prüfen und eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu prüfen.

Einblick in die Entscheidung

Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz bereit. Alle Beteiligten, einschließlich der Gläubiger, haben die Möglichkeit, den Beschluss einzusehen und sich über die nächsten Schritte im Verfahren zu informieren.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist nur der erste Schritt in einem längeren Verfahren, dessen Ausgang derzeit ungewiss ist. Die Aufgabe von Rechtsanwalt Henry Girbig wird es sein, die finanziellen Verhältnisse der EDER Print Solutions GmbH zu prüfen, die Gläubiger zu informieren und zu klären, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung erfolgen muss.

Das Verfahren wird mit Spannung verfolgt, da die Zukunft der EDER Print Solutions GmbH nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Wirtschaft in der Region von Bedeutung ist.

Aktenzeichen: 303 IN 11/25
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