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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Adibelli My Way – Our Way UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 5898/24
Amtsgericht Charlottenburg, 07.01.2025, 10:00 Uhr

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Adibelli My Way – Our Way UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz Stubenrauchstraße 115, 12357 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 244309 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Mustafa Adibelli vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn
Budapester Straße 35, 10787 Berlin

Kontakt:

  • Telefon: (Kontaktinformationen sind nicht angegeben, bitte direkt erfragen.)

Maßnahmen und Anordnungen

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  3. Überwachung und Sicherung:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
    • Er prüft, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  4. Verwaltung von Bankguthaben und Forderungen:
    • Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  5. Sonderkonten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und diese zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu nutzen.
  6. Pflichten der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.
    • Auf Verlangen sind diese Unterlagen herauszugeben, und die Schuldnerin muss alle relevanten Auskünfte erteilen.
  7. Drittschuldner:
    Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden angewiesen, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um die Vermögenswerte der Adibelli My Way – Our Way UG zu sichern und eine fundierte Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens schaffen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Beschwerdeberechtigt: Die Schuldnerin und Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
  • Ort der Einlegung: Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
  • Form: Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Informationen zu den technischen Voraussetzungen und sicheren Übermittlungswegen sind unter www.justiz.de verfügbar.

Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn als vorläufigem Insolvenzverwalter wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung und Sicherung der Vermögensverhältnisse der Adibelli My Way – Our Way UG unternommen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Maßnahmen eingeleitet werden können. Gläubiger sollten sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um Forderungen anzumelden oder weitere Informationen zu erhalten.

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