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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Vehome GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 980/24

Am 07. Januar 2025, um 12:48 Uhr, hat das Amtsgericht Bielefeld im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Vehome GmbH, mit Sitz im Kiefernweg 39, 33397 Rietberg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12310 eingetragen ist, wird durch ihre Geschäftsführer, Herrn Dominic Venne, wohnhaft Bockweg 129, 33332 Gütersloh, und Herrn Robin Bollweg, wohnhaft Heinrich-Kuper-Straße 7, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten.

Unternehmenshintergrund:

Die Vehome GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung und den Vertrieb von Möbeln aller Art. Mit dieser Anordnung befindet sich das Unternehmen in einer kritischen Phase, die entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft sein wird.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubigerinteressen hat das Gericht weitreichende Maßnahmen getroffen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank M. Welsch, mit Kanzleisitz in der Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh, bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögensverhältnisse der Vehome GmbH zu prüfen, eine geordnete Abwicklung sicherzustellen und die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu wahren.

    • Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
      • Adresse: Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh
      • Telefon: (auf Anfrage beim Gericht)
      • E-Mail: (auf Anfrage beim Gericht)
  2. Verfügungsbeschränkung der Schuldnerin:
    Die Vehome GmbH darf keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme verhindert unkontrollierte Eingriffe in das Unternehmensvermögen.
  3. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Vehome GmbH zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einschränkung von Vollstreckungsmaßnahmen:
    In der Anordnung wird nicht explizit erwähnt, aber üblicherweise werden im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern nicht anderweitig angeordnet, eingestellt.

Hintergrund und Ausblick:

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Vehome GmbH dient dazu, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine Bestandsaufnahme der finanziellen Lage vornehmen und prüfen, ob das Unternehmen eine Möglichkeit zur Restrukturierung hat oder ob eine Liquidation unvermeidlich ist.

Das Verfahren markiert einen Wendepunkt für das Unternehmen, das sich in der hart umkämpften Möbelbranche behaupten muss. Für die Gläubiger bietet die vorläufige Insolvenzverwaltung die Sicherheit, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert entzogen werden.

Amtsgericht Bielefeld
07. Januar 2025

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