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Vorläufige Insolvenzverwaltung für aradon Personal GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 145/24

Wuppertal: Das Amtsgericht Wuppertal hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der aradon Personal GmbH mit Sitz in der Gräfrather Straße 3, 42329 Wuppertal, eine entscheidende Maßnahme ergriffen. Mit Beschluss vom 6. Januar 2025, um 17:27 Uhr, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die aradon Personal GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23300, wird durch drei Geschäftsführer vertreten: Herrn Holger Zierhut (Pfaffenberger Weg 166, 42659 Solingen), Frau Verena Jabin (Spatenweg 14, 42655 Solingen) und Frau Silvia Zierhut (Pfaffenberger Weg 166, 42659 Solingen).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Fliegner, mit Kanzleisitz in der Grünewalder Straße 29-31, 42657 Solingen, bestellt.

Auswirkungen des Beschlusses

Der Beschluss des Amtsgerichts legt fest, dass Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurden folgende weitere Anordnungen getroffen:

  1. Zahlungsverbote an die Schuldnerin: Drittschuldnern der aradon Personal GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
  2. Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Fliegner ist befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Einschränkungen bei Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Bedeutung für Gläubiger und die Schuldnerin

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein erster Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der aradon Personal GmbH getan. Der Beschluss stellt sicher, dass Vermögenswerte der Schuldnerin nicht unkontrolliert abfließen und im Sinne der Gläubiger gesichert werden. Gläubiger sowie Vertragspartner der Schuldnerin sind aufgefordert, die neuen Regelungen zu beachten und Zahlungen nur noch unter Einhaltung der gerichtlichen Anordnungen vorzunehmen.

Das weitere Verfahren wird zeigen, ob die aradon Personal GmbH restrukturiert werden kann oder ob es zu einer endgültigen Insolvenzeröffnung kommt.

Amtsgericht Wuppertal, 6. Januar 2025

 

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