Aktenzeichen: 22 IN 2/25 – Amtsgericht Tostedt
Das Amtsgericht Tostedt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleckenstein GmbH, mit Sitz Zum Bahnhof 33, 21698 Brest, am 06. Januar 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Details zum Unternehmen
Die Fleckenstein GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter der Nummer HRB 201088, wird durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Fleckenstein gesetzlich vertreten. Das Unternehmen hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Beschlüsse des Gerichts
Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurden durch das Amtsgericht Tostedt folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma bestellt.
Adresse: Colonnaden 3, 20354 Hamburg
Telefon: 040/46899150
Fax: 040/468991515
E-Mail: Hendrik.Heerma@frh-recht.de
Dr. Heerma übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Fleckenstein GmbH.
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
3. Anweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Fleckenstein GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Wer kann Beschwerde einlegen?
Die Antragstellerin (Fleckenstein GmbH) selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) rügen möchten.
Frist zur Einlegung der Beschwerde:
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingereicht werden.
Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.
Wo ist die Beschwerde einzulegen?
Amtsgericht Tostedt
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt
Wie ist die Beschwerde einzureichen?
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
Die Beschwerdeschrift muss folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses.
Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird (ggf. mit Angabe, ob die Entscheidung nur teilweise angefochten wird).
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Fleckenstein GmbH ist ein wichtiger Schritt, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, wird die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Für Gläubiger und Geschäftspartner ist es entscheidend, sich an die Anweisungen des Gerichts zu halten und keine Zahlungen oder Leistungen ohne Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter vorzunehmen.
Aktenzeichen: 22 IN 2/25
Amtsgericht Tostedt, 06.01.2025