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SZENARIO: Was passiert, wenn ein Unternehmen wie die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG insolvent geht?

PaliGraficas (CC0), Pixabay

Viele Gesprächspartner haben uns gebeten dieses Szenario einmal in einen Bericht zu verfassen:

Die Insolvenz eines großen Immobilienunternehmens wie der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG würde weitreichende Folgen haben, die zahlreiche Stakeholder betreffen – von Mietern über Investoren bis hin zu Banken und Geschäftspartnern. Im Folgenden wird detailliert erläutert, was bei einer Insolvenz eines solchen Unternehmens passiert und welche Auswirkungen dies haben kann.

1. Was bedeutet eine Insolvenz?

Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Unternehmen kann weder bestehende Schulden bedienen noch laufende Kosten wie Löhne, Lieferantenrechnungen oder Kreditzinsen bezahlen. In einem solchen Fall stellt das Unternehmen beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Die Insolvenz kann durch zwei Hauptursachen ausgelöst werden:

Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen hat nicht genug liquide Mittel, um laufende Forderungen zu begleichen.
Überschuldung: Die Schulden des Unternehmens übersteigen das gesamte Vermögen, und es gibt keine Aussicht, diese Differenz auszugleichen.

2. Ablauf des Insolvenzverfahrens
a) Insolvenzantrag

Das Management der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG müsste den Insolvenzantrag stellen. In seltenen Fällen können auch Gläubiger (z. B. Banken, Lieferanten) den Antrag einreichen, wenn sie beweisen können, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Das Insolvenzgericht prüft, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt sind.

b) Vorläufiger Insolvenzverwalter

Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte des Unternehmens sichert. Dieser prüft, ob noch Chancen bestehen, das Unternehmen zu retten, etwa durch Sanierungsmaßnahmen oder den Verkauf von Vermögenswerten.

c) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wenn genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Der endgültige Insolvenzverwalter wird ernannt, der das Unternehmen nun steuert.

3. Folgen für verschiedene Stakeholder
a) Auswirkungen auf Mieter

Die DEGAG ist als Immobilienunternehmen vermutlich Eigentümer von zahlreichen Mietobjekten (Wohnungen, Gewerbeflächen etc.).
Mietverträge bleiben auch im Insolvenzfall gültig. Mieter müssen weiterhin ihre Miete zahlen – jedoch auf ein Insolvenzkonto, das vom Insolvenzverwalter verwaltet wird.
Sollte es zu einem Verkauf der Immobilien kommen, gehen die Mietverträge in der Regel auf den neuen Eigentümer über.
Mögliche Risiken: Investitionen in Instandhaltung oder Reparaturen könnten zunächst gestoppt werden, was sich negativ auf die Wohnqualität auswirken könnte.

b) Auswirkungen auf Mitarbeiter

Mitarbeiter des Unternehmens sind von der Insolvenz direkt betroffen. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter entscheiden, ob das Unternehmen in Teilen weiterbetrieben werden kann oder ob Stellenabbau notwendig ist.
Für die ersten drei Monate der Insolvenz übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Gehälter der Mitarbeiter über das sogenannte Insolvenzgeld.
Danach hängt die Zukunft der Mitarbeiter davon ab, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert wird.

c) Auswirkungen auf Gläubiger

Gläubiger (z. B. Banken, Lieferanten, Investoren) werden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden müssen.
Es kommt zu einer sogenannten Insolvenztabelle, in der alle Gläubiger verzeichnet werden. Die Reihenfolge, in der sie ausgezahlt werden, richtet sich nach der gesetzlich festgelegten Insolvenzordnung.
Besicherte Gläubiger (z. B. Banken mit Grundschulden auf Immobilien) haben Vorrang.
Unbesicherte Gläubiger (z. B. Lieferanten) müssen mit geringeren Quoten rechnen.

d) Auswirkungen auf Investoren

Aktionäre der DEGAG (falls börsennotiert) oder Gesellschafter (falls privat gehalten) sind meist die letzten in der Rangfolge der Ansprüche. In vielen Fällen verlieren sie ihre gesamten Investitionen.

4. Mögliche Szenarien nach der Insolvenz
a) Sanierung des Unternehmens

Eine Möglichkeit ist die Sanierung der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG. In diesem Fall wird versucht, das Unternehmen oder Teile davon zu retten.
Dies könnte durch einen Insolvenzplan geschehen, bei dem sich die Gläubiger auf eine teilweise Rückzahlung ihrer Forderungen einigen, während das Unternehmen weitergeführt wird.

b) Verkauf von Vermögenswerten

Der Insolvenzverwalter könnte beginnen, die Immobilienbestände der DEGAG zu verkaufen, um die Schulden zu begleichen. Dies könnte bedeutende Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben:
Große Immobilienbestände könnten in die Hände von Investoren oder Hedgefonds gelangen.
Die Mietpreise könnten steigen, wenn neue Eigentümer versuchen, höhere Renditen zu erzielen.

c) Liquidation

Wenn eine Sanierung nicht möglich ist, wird das Unternehmen aufgelöst. In diesem Fall werden alle Vermögenswerte verkauft, um die Gläubiger auszuzahlen. Danach wird das Unternehmen endgültig geschlossen.

5. Risiken und Folgen für den Immobilienmarkt

Die Insolvenz eines großen Immobilienunternehmens wie der DEGAG könnte folgende Auswirkungen auf den Markt haben:

Angebotsüberschuss: Der Verkauf einer großen Menge an Immobilien könnte das Angebot erhöhen und kurzfristig die Preise drücken.
Mietsteigerungen: Neue Eigentümer könnten versuchen, Mietpreise zu erhöhen, um höhere Renditen zu erzielen.
Verunsicherung von Anlegern: Investoren könnten skeptischer gegenüber der Branche werden, was zu sinkenden Immobilienbewertungen führen könnte.

6. Fazit

Die Insolvenz eines Unternehmens wie der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG hätte weitreichende Konsequenzen für Mieter, Mitarbeiter, Gläubiger und den Immobilienmarkt insgesamt. Während eine Sanierung das Unternehmen und Arbeitsplätze retten könnte, wäre eine Liquidation mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden. Die weitere Entwicklung würde maßgeblich von den Entscheidungen des Insolvenzverwalters und der Zustimmung der Gläubiger abhängen.

Für Mieter bleibt die wichtigste Nachricht: Mietverträge bleiben auch im Insolvenzfall gültig – zumindest kurzfristig. Langfristig hängt ihre Situation jedoch stark davon ab, wer die Immobilien übernimmt und wie die neuen Eigentümer mit den Beständen umgehen.

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