Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die urban:trends GmbH angeordnet – Schutz der Vermögenswerte und weitere Prüfung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren 907 IN 1/25 – 4 –

Das Amtsgericht Hannover hat am 02. Januar 2025 um 12:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der urban:trends GmbH, Fuhrbleek 46, 30916 Isernhagen, angeordnet. Die Anordnung dient dem Schutz des Vermögens der Gesellschaft sowie der Prüfung der weiteren Verfahrensschritte.

Die urban:trends GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 203710, wird von ihrem Geschäftsführer Stephan Heins, wohnhaft in Echternfeld 3, 30657 Hannover, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert bestellt.

Adresse: Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon: 0511 626287-0
Fax: 0511 626287-10

Dr. Eckert übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen während des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden durch das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der urban:trends GmbH über ihr Vermögen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Die Schuldner der urban:trends GmbH (Drittschuldner) wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Sicherung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu schützen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Vermögensveränderungen eintreten.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, während geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Feststellung der Eröffnungsvoraussetzungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird überprüfen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Sicherung der Verfahrenskosten: Es wird geprüft, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Prüfung der Fortführungsoptionen: Der Insolvenzverwalter wird bewerten, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hannover kann die Schuldnerin oder ein Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover; Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover.
Elektronische Einreichung: Möglich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.

Datenschutzhinweis:
Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der DSGVO finden sich auf der Website des Amtsgerichts Hannover: Datenschutzerklärung Amtsgericht Hannover. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch per Post zugestellt werden.

Einschätzung und Ausblick:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen bedeutenden Schritt in der Restrukturierung oder möglichen Abwicklung der urban:trends GmbH. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um festzustellen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Optionen für die Gesellschaft bestehen.

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert als vorläufigem Insolvenzverwalter wurde ein erfahrener Insolvenzrechtler eingesetzt, der eine fundierte Einschätzung der finanziellen Lage und der Zukunftsperspektiven des Unternehmens vornehmen wird.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 907 IN 1/25 – 4 – geführt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für PL Projekt GmbH – Vermögensschutz und Überprüfung der Fortführungsoptionen

Next Post

Das Ende für Amalgam: Zahnfüllung mit langer Geschichte vor dem Aus