Bericht zum Insolvenzverfahren der New Profession ZAS GmbH
Am 30. Dezember 2024 um 15:01 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der New Profession ZAS GmbH, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 136909, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Ilja Tonkih gesetzlich vertreten. Die Gesellschaft ist im Bereich der dauerhaften und vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung tätig.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen getroffen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die New Profession ZAS GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – wurden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, während geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Zudem soll geklärt werden, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs der New Profession ZAS GmbH möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg kann die Schuldnerin oder ein Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
- Einreichungsort: Amtsgericht Hamburg.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Einschätzung und Ausblick:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich die New Profession ZAS GmbH in einem entscheidenden Stadium ihres Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Gleichzeitig wird untersucht, ob eine Sanierung und Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 376/24 geführt.