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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Brucks baut GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 318/24

Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27. Dezember 2024, um 16:30 Uhr, im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Brucks baut GmbH entscheidende Maßnahmen getroffen. Das Bauunternehmen mit Sitz in der Bornefelder Straße 30, 42897 Remscheid, vertreten durch Geschäftsführer Andreas Herrmann, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.


Hintergrund des Verfahrens

Die Brucks baut GmbH, ein regional tätiges Bauunternehmen, geriet in finanzielle Schwierigkeiten, die zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens führten. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und weitere negative Entwicklungen zu verhindern.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Rechtsanwalt Sven Bader, ansässig in der Hindenburgstraße 30, 42853 Remscheid, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
  • Verfügungsbeschränkungen:
    Die Geschäftsführung der Brucks baut GmbH kann nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der Brucks baut GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Alle Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ausblick

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht die Grundlage für die weitere Prüfung der Insolvenzreife der Brucks baut GmbH geschaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verantwortung, das Vermögen zu sichern und zu verwalten, um eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern sicherzustellen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wuppertal eingesehen werden. Gläubiger und andere Beteiligte werden über das weitere Vorgehen informiert.

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