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Amtsgericht Düsseldorf weist Insolvenzverfahren der Kita 5 GmbH & Co. KG mangels Masse ab

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 149/24

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kita 5 GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 12. Dezember 2024 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRA 23819 eingetragen ist, wurde durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die KidINVEST Management GmbH, vertreten. Geschäftsführer der KidINVEST Management GmbH ist Dr. Marcus Mühlberger.

Hintergrund der Entscheidung

Die Kita 5 GmbH & Co. KG hatte am 15. Juli 2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nach Prüfung durch das Insolvenzgericht wurde festgestellt, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – ein zwingender Grund für die Abweisung des Antrags mangels Masse gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Mit dem Beschluss vom 12. Dezember 2024 wurden zudem die am 17. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen sollten ursprünglich verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin vor Abschluss der Prüfung unrechtmäßig veräußert oder entzogen werden. Die Aufhebung markiert das Ende der gerichtlichen Kontrolle über das Vermögen der Kita 5 GmbH & Co. KG.

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