Aktenzeichen: 810 IN 1736/24 Bi-12
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BIMwelt GmbH, mit Sitz Am Schießrain 3, 60389 Frankfurt am Main, am 27. Dezember 2024 um 13:10 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 100293 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Götz Heinemann und Dirk Hennings vertreten.
Maßnahmen zur vorläufigen Verwaltung
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:
Adresse: Trakehner Straße 7-9 / Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 71 67 99 80
Fax: 069/ 71 67 99 88 8
E-Mail: info@becker-krueger.de
Internet: www.becker-krueger.de
Sicherung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Ziel der Maßnahmen
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der BIMwelt GmbH zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die getroffenen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine nachteiligen Vermögensverschiebungen stattfinden, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Zusammenfassung
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger als vorläufigem Insolvenzverwalter wurde ein zentraler Schritt unternommen, um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Gläubiger und andere Betroffene können weitere Informationen beim Amtsgericht Frankfurt am Main einsehen.