Aktenzeichen: 11 IN 600/24
Amtsgericht Baden-Baden ordnet Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse an
Das Amtsgericht Baden-Baden hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der mbw metallveredelung Hartha Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Sonnenstraße 31, 04746 Hartha, weitreichende Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführerin Vanessa Schmidt, befindet sich in einer finanziellen Schieflage. Mit Beschluss vom 23. Dezember 2024 um 11:45 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern.
Hintergrund des Verfahrens
Die mbw metallveredelung Hartha Verwaltungs GmbH, registriert beim Amtsgericht Chemnitz unter der Handelsregisternummer HRA 114335, hat einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen gestellt. Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Freiburg, vertreten die Schuldnerin in diesem Verfahren. Ziel der vorläufigen Maßnahmen ist es, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen und eine geordnete Prüfung der Insolvenzlage sicherzustellen.
Kernpunkte des Beschlusses
1. Allgemeines Verfügungsverbot
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) wurde der Schuldnerin ein umfassendes Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Eisenbahnstraße 19 – 23, 77855 Achern, bestellt. Dr. Pehl übernimmt die Überwachung der finanziellen Aktivitäten und sorgt für die Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse.
Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Telefon: 07841 7080
- Fax: 07841 708301
3. Unterbrechung laufender Zivilverfahren
Der Beschluss hat gemäß § 240 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Folge, dass anhängige Zivilverfahren gegen die Schuldnerin unterbrochen werden.
4. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, wurden vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Neue Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt.
5. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Pehl ist ermächtigt:
- Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
- eingehende Gelder zu verwalten,
- Sonderkonten für die Insolvenzmasse einzurichten,
- Kreditverträge zur Finanzierung des Insolvenzgeldes abzuschließen und diese abzusichern.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter vollständige Auskünfte zu erteilen.
6. Pflichten der Schuldnerin
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Zudem ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Klärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
7. Aufforderung an Gläubiger
Den Gläubigern (Drittschuldnern) der mbw metallveredelung Hartha Verwaltungs GmbH wird ausdrücklich verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
8. Prüfung der Fortführungsfähigkeit
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, zu prüfen, ob die finanzielle Situation der Schuldnerin eine Fortführung des Unternehmens ermöglicht und ob ein rechtlicher Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Baden-Baden einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung oder Zustellung des Beschlusses.
Ausblick
Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird die finanzielle Lage der mbw metallveredelung Hartha Verwaltungs GmbH umfassend geprüft. Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens unter Beachtung der Gläubigerinteressen sicherzustellen oder bei Bedarf eine geordnete Abwicklung einzuleiten.
Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht –
Datum: 23.12.2024