Baden-Baden, 23. Dezember 2024 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der mbw Vermögensverwaltung Beteiligungs GmbH hat das Amtsgericht Baden-Baden weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern (Aktenzeichen: 11 IN 602/24). Am 23.12.2024 um 11:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, bestellt.
Hintergrund und Organisation
Die mbw Vermögensverwaltung Beteiligungs GmbH hat ihren Sitz am Victoria Boulevard K 100, 77836 Rheinmünster, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Registernummer HRB 211115 eingetragen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Frau Vanessa Schmidt. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei Schleich & Partner mbB, Bismarckallee 15, 79098 Freiburg.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat folgende wesentliche Maßnahmen erlassen, um die Insolvenzmasse zu schützen:
- Allgemeines Verfügungsverbot
Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen, einschließlich der Einziehung von Forderungen und Bankguthaben, geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. - Sicherung der Insolvenzmasse
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Dazu gehört die Überwachung der Geschäftsaktivitäten und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage. - Einstellung von Zwangsvollstreckungen
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ausgesetzt. - Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Dirk Pehl übernimmt die Überwachung und Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Dazu gehören:- Die Sicherstellung, dass die Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
- Die Bewertung der Fortführungsperspektiven des Unternehmens.
- Die Einrichtung eines Sonderkontos für die Insolvenzmasse.
- Die Einziehung von Forderungen und Verwaltung eingehender Gelder.
- Verpflichtungen der Schuldnerin und Drittschuldner
Der Schuldnerin wurde untersagt, eigenständig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Zudem sind Drittschuldner verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. - Ermittlung und Aufklärung
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und Unterlagen der Schuldnerin einzusehen, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte von Behörden, Banken und weiteren Institutionen einzuholen.
Bedeutung für die mbw Vermögensverwaltung Beteiligungs GmbH
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt, dass das Unternehmen mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist. Die Maßnahmen des Gerichts sollen verhindern, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft weiter geschädigt werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.
Nächste Schritte
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Baden-Baden einen Bericht über die Vermögensverhältnisse und die Perspektiven der mbw Vermögensverwaltung Beteiligungs GmbH vorlegen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse entscheidet das Gericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Maßnahmen ergriffen werden können.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung können die Schuldnerin oder Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden einzureichen.
Fazit
Die mbw Vermögensverwaltung Beteiligungs GmbH steht vor einer kritischen Phase. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gibt dem Unternehmen die Chance, notwendige Klärungen und Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl wird dabei eine Schlüsselrolle übernehmen, um die Gläubigerinteressen zu wahren und die Zukunftsperspektiven des Unternehmens zu bewerten.