Aktenzeichen: 3 b IN 447/24 Ft
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Beschluss vom 19.12.2024
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SELO Fensterbau GmbH, mit Sitz in der Carl-Zeiss-Straße 14, 67227 Frankenthal (Pfalz), hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein am 19. Dezember 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter der Nummer HRB 22104 eingetragen und wird von Dirk Eisenträger als Geschäftsführer vertreten.
1. Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung
Das Unternehmen darf weiterhin unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen verwalten und darüber verfügen. Dies erfolgt auf Grundlage des § 270a Abs. 1 InsO, der eine Eigenverwaltung zur Sanierung und Stabilisierung des Unternehmens ermöglicht. Die vorläufige Eigenverwaltung gibt der Schuldnerin die Möglichkeit, ihre Geschäfte fortzuführen und Maßnahmen zur Restrukturierung eigenverantwortlich einzuleiten, während die Interessen der Gläubiger durch den Sachwalter überwacht werden.
2. Bestellung des vorläufigen Sachwalters
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Hendriock bestellt, der seinen Kanzleisitz in Mannheim hat.
Kontakt des vorläufigen Sachwalters:
- Adresse: Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
- Telefon: 0621/490801-0
- Fax: 0621/490801-50
Die Aufgabe des Sachwalters ist es, die Vermögensverwaltung der SELO Fensterbau GmbH zu überwachen, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
3. Bedeutung der vorläufigen Eigenverwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung deutet darauf hin, dass die SELO Fensterbau GmbH eine Sanierung anstrebt, um das Unternehmen zu stabilisieren und möglicherweise langfristig zu erhalten. Diese Form des Insolvenzverfahrens wird vor allem dann gewählt, wenn die Schuldnerin eine tragfähige Perspektive zur Überwindung der wirtschaftlichen Krise nachweisen kann.
Durch die fortlaufende Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung der SELO Fensterbau GmbH ihre Handlungsvollmacht, während der Sachwalter als Kontrollinstanz fungiert.
4. Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss, der Details zur Anordnung und den Aufgaben des vorläufigen Sachwalters enthält, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Beteiligte des Verfahrens, einschließlich der Schuldnerin und der Gläubiger, können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen möchten (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
Frist und Einreichung:
- Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
- Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigshafen oder eines anderen Amtsgerichts eingelegt werden.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung über den Umfang der Anfechtung enthalten.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung und der Bestellung eines Sachwalters wird die Grundlage für eine mögliche Sanierung der SELO Fensterbau GmbH geschaffen. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Aufsicht bietet die Chance, das Unternehmen zu restrukturieren und langfristig zu erhalten. Die nächsten Schritte werden davon abhängen, wie erfolgreich die Sanierungsmaßnahmen sind und ob die Gläubiger dem Plan zustimmen.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht