Dark Mode Light Mode
Deutlich mehr Kinobesucher: Kino erlebt Aufwärtstrend
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die MM Paintballsport GmbH: Amtsgericht Amberg trifft Maßnahmen zum Vermögensschutz
EMI Fonds: Stabilität und langfristige Chancen durch aktives Small- und Mid-Cap-Investment

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die MM Paintballsport GmbH: Amtsgericht Amberg trifft Maßnahmen zum Vermögensschutz

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Amberg hat am 18. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der MM Paintballsport GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und unkontrollierte Verfügungen zu verhindern. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 400/24 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die MM Paintballsport GmbH, mit Sitz in der Freyung 3, 92536 Pfreimd, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter der Nummer HRB 5444 eingetragen. Das Unternehmen wird von Marco Böhmer als Geschäftsführer vertreten. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat das Unternehmen einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen gestellt.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier aus Altenstadt bestellt. Dr. Dobmeier übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern, die Gläubigerinteressen zu schützen und die finanzielle Lage der Schuldnerin zu prüfen.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier
  • Adresse: Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt
  • Telefon: +49 (9602) 920220
  • Telefax: +49 (9602) 92022399
  • E-Mail: altenstadt@sdk-rae.de

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einzug von Außenständen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und auf ein Treuhandkonto zu übertragen.
  3. Prüfung der Vermögenslage:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das vorhandene Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Schuldnerin sowie Gläubiger können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Amberg, Paulanerplatz 4, 92224 Amberg
  • Fristbeginn: Mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Amberg einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der MM Paintballsport GmbH unternommen. Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier wird die finanzielle Situation des Unternehmens analysieren und die weitere Abwicklung koordinieren. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt abzuwarten. Das Verfahren bleibt weiterhin unter dem Aktenzeichen IN 400/24 geführt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Deutlich mehr Kinobesucher: Kino erlebt Aufwärtstrend

Next Post

EMI Fonds: Stabilität und langfristige Chancen durch aktives Small- und Mid-Cap-Investment