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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Weimann GmbH & Co. Metallverarbeitung KG: Amtsgericht Bayreuth schützt Vermögen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Bayreuth hat am 19. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Weimann GmbH & Co. Metallverarbeitung KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 326/24 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die Weimann GmbH & Co. Metallverarbeitung KG, mit Sitz in der Pottensteiner Straße 6a, 95447 Bayreuth, ist auf die Metallverarbeitung spezialisiert und im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter der Nummer HRA 434 eingetragen. Das Unternehmen wird von der Weimann GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Dipl.-Ing. Gottfried Weimann ist. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten hat die Gesellschaft die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Als Verfahrensbevollmächtigte tritt die Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen aus Bayreuth auf.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht Rechtsanwalt Tobias Rußwurm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Rußwurm, der in Bayreuth tätig ist, übernimmt die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Rechtsanwalt Tobias Rußwurm
  • Adresse: Luitpoldplatz 10, 95444 Bayreuth
  • Telefon: +49(921)1512380
  • E-Mail: bayreuth@wallnerweiss.de

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen, hat das Amtsgericht Bayreuth folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung:
    Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen ist stark eingeschränkt. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
  2. Vermögensverwaltung:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen.
    • Er kann Kassenbestände einziehen, freies Vermögen verwerten und Außenstände sowie Forderungen auf ein eigens einzurichtendes Sonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. Februar 2019, IX ZR 47/18) einziehen.
  3. Einzug von Außenständen:
    Der Schuldnerin ist untersagt, Außenstände selbst einzuziehen. Diese Aufgabe obliegt nun dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
  4. Ziel der Maßnahmen:
    Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen und sollen die Interessen der Gläubiger wahren.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Bayreuth einzureichen. Alternativ ist auch eine elektronische Einreichung möglich, sofern die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs erfüllt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung.


Fazit

Das Amtsgericht Bayreuth hat mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung die ersten Schritte unternommen, um die Vermögenswerte der Weimann GmbH & Co. Metallverarbeitung KG zu sichern. Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Tobias Rußwurm wurde ein erfahrener Verwalter eingesetzt, der dafür sorgen soll, die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger zu schützen und eine Grundlage für die weiteren Entscheidungen im Verfahren zu schaffen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder eine formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird.

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