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EGH Nord GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Vermögen unter Aufsicht gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 57/24

Das Amtsgericht Meldorf hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EGH Nord GmbH einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Schuldnerin, ansässig in der Waldstraße 143, 25712 Burg (Dithmarschen), ist im Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter HRB 16928 PI eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Timo Benecke vertreten.

Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Am 17. Dezember 2024, um 14:20 Uhr, wurde der Beschluss vom 12. Dezember 2024 abgeändert und um zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev bestellt, dessen Kanzlei in der Grimm 8, 20457 Hamburg, ansässig ist. Herr Kovacev ist ab sofort für die Sicherung und Überwachung des Unternehmensvermögens verantwortlich.

Gerichtliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:

  1. Sperre von Verfügungen:
    Der Schuldnerin wird verboten, über ihre Bankkonten sowie bestehende Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  2. Einzug von Forderungen und Bankguthaben:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen.
  3. Sonderkonten-Ermächtigung:
    Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als Insolvenzverwalter Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen.
  4. Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der EGH Nord GmbH wird ausdrücklich verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen unter Beachtung des Beschlusses ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev übernimmt die umfassende Verantwortung für die Sicherung des Vermögens der EGH Nord GmbH. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin eine Sanierung zulässt oder ob andere Wege, wie die geordnete Abwicklung des Unternehmens, eingeleitet werden müssen.

Bedeutung für das Unternehmen und die Geschäftspartner

Die EGH Nord GmbH, die sich auf ihre Dienstleistungen spezialisiert hat, steht nun unter besonderer Aufsicht. Für die Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass alle Transaktionen und Zahlungsangelegenheiten nur noch über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin oder anderen Beteiligten das Recht zu, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meldorf Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Amtsgericht Meldorf, 17. Dezember 2024

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