Ludwigsburg, 13. Dezember 2024 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Fahrion Engineering GmbH & Co KG, ansässig in der Remsstraße 11, 70806 Kornwestheim, hat das Amtsgericht Ludwigsburg am heutigen Tag Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse beschlossen. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 6 IN 826/24.
Hintergrund des Verfahrens
Die Fahrion Engineering GmbH & Co KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Fahrion Engineering Verwaltungs GmbH, wird von den Geschäftsführern Eric Jürgen Fahrion, Jens Thorsten Fahrion und Otmar Fahrion geleitet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 202573 eingetragen.
Auf Antrag des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen eröffnet. Das Gericht hat zur Sicherung der Insolvenzmasse eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Beschluss des Gerichts
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 13. Dezember 2024 um 08:30 Uhr folgende Maßnahmen ergriffen:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
- Anschrift: Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
- Telefon: 0711 966890
- Fax: 0711 9668919
wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er überwacht die Schuldnerin und ist befugt, Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens zu ergreifen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 InsO).
- Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin.
- Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und diese im Sinne der Insolvenzmasse zu verwalten.
- Bankguthaben und andere Forderungen können eingezogen werden.
- Information an Drittschuldner: Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Bedeutung der Entscheidung
Diese Maßnahmen dienen dazu, Vermögenswerte zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu sichern. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein zentraler Schritt, um die finanzielle Situation der Fahrion Engineering GmbH & Co KG zu stabilisieren und eine Grundlage für die weitere Abwicklung oder Sanierung zu schaffen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigsburg zur Einsichtnahme bereit.
Amtsgericht Ludwigsburg
13. Dezember 2024