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Insolvenzantrag gestellt: Vorläufige Verwaltung der Controll- und Lagerhaus GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hamburg, 12. Dezember 2024 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Controll- und Lagerhaus GmbH, ansässig in der Billstraße 139a, 20539 Hamburg, wurden durch das Amtsgericht Hamburg weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 14287 eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Markku Klatt vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasst Lager-, Speditions- und Transportdienstleistungen sowie damit verbundene Tätigkeiten.


Beschluss des Gerichts

Am 12. Dezember 2024 um 15:53 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg folgende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger erlassen:

1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Niklas Marwedel wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:

  • Anschrift: Alstertor 9, 20095 Hamburg
  • Kontakt:
    • Telefon: [Nummer nicht angegeben]
    • E-Mail: [Adresse nicht angegeben]

2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis

Verfügungen der Controll- und Lagerhaus GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Diese Maßnahme soll Vermögensverschiebungen verhindern und die Insolvenzmasse schützen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

3. Einziehung von Forderungen und Zahlungen durch den Insolvenzverwalter

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin – einschließlich Bankguthaben – einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Controll- und Lagerhaus GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests und einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, sind bis auf Weiteres untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


Hintergrund und Bedeutung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Controll- und Lagerhaus GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen, die Gläubigerinteressen wahren und die Grundlage für eine geordnete Abwicklung oder Sanierung schaffen.


Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann von Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.
Rechtsmittel:

  • Beteiligte können gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen.
  • Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
  • Einreichung:
    • Schriftlich beim Amtsgericht Hamburg, oder
    • Elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach.

Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
12. Dezember 2024

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