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Insolvenzantrag der 11 CHAMPIONS AG: Vorläufige Verwaltung und Sicherungsmaßnahmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Rostock, 12. Dezember 2024 – Das Amtsgericht Rostock hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 11 CHAMPIONS AG, ansässig in der Kröpeliner Straße 54, 18055 Rostock, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Das Unternehmen, vertreten durch Vorstandsmitglied Kathleen Daudert, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.


Anordnung der Maßnahmen

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Schritte beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Rungestraße 17, 18055 Rostock, bestellt.

    • Kontakt:
      Telefon: 0381 3756900
      Fax: 0381 37569010
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Vollziehungen von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Einziehung von Forderungen
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem darf er Sonderkonten eröffnen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um die künftige Insolvenzmasse zu verwalten.
  5. Überprüfung und Sicherung der Vermögensverhältnisse
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie diese bei Bedarf sicherzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Bedeutung für die Beteiligten

Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und stellen sicher, dass das Vermögen der 11 CHAMPIONS AG bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert bleibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte des Unternehmens ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und die Interessen der Gläubiger zu wahren.


Einsicht und Rechtsmittel

Der Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Rostock einsehbar. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Kontakt für Rechtsmittel:
Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock.


Hintergrund zur 11 CHAMPIONS AG
Die 11 CHAMPIONS AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 11320, ist bekannt für die Verwaltung und Entwicklung sportlicher und unternehmerischer Projekte. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens markiert einen Wendepunkt in der Geschichte des Unternehmens.

Erstveröffentlichung: 12. Dezember 2024

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