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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Yolda Global GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 374/24

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Yolda Global GmbH, ansässig im HAMBURG BUSINESS CENTER, Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg, am 12. Dezember 2024 um 14:01 Uhr weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 183859, wird durch die Geschäftsführer Cüneyd Murad Özsert und Volkan Özcan vertreten.

Gegenstand des Unternehmens

Die Yolda Global GmbH ist als Führungsgesellschaft der Yolda-Unternehmensgruppe tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst außerdem die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Maßnahmen des Gerichts

Zur Sicherung der Vermögenswerte und der Interessen der Gläubiger hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO schützt die Insolvenzmasse vor unrechtmäßigen oder nachteiligen Vermögensverfügungen.
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Entscheidung

Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte der Yolda Global GmbH zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Diese Maßnahmen schützen die Interessen der Gläubiger und schaffen die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Hamburg, 12. Dezember 2024

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