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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SDV Direct World GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 536 IN 2000/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SDV Direct World GmbH, ansässig in der Tharandter Straße 23-35, 01159 Dresden, hat das Amtsgericht Dresden am 12. Dezember 2024 um 13:02 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 15260, wird durch ihren Geschäftsführer Stefan Tremel vertreten.

Maßnahmen des Gerichts

Zur Gewährleistung einer geordneten Abwicklung des Verfahrens hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt.

  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Sicherstellung, dass keine Vermögenswerte unrechtmäßig veräußert oder belastet werden.
  3. Anweisung an Drittschuldner:
    Den Schuldnern der SDV Direct World GmbH wurde untersagt, Zahlungen oder sonstige Leistungen direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden, es sei denn, dieser genehmigt ausdrücklich eine anderweitige Leistung.
  4. Ermächtigung zur Einziehung von Geldern:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Gelder der Schuldnerin einzuziehen und entgegenzunehmen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Maßnahmen des Gerichts stellen sicher, dass die Vermögenswerte der SDV Direct World GmbH erhalten bleiben und die Gläubigerinteressen gewahrt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über finanzielle Transaktionen, um eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu ermöglichen und die Grundlage für eine mögliche Insolvenzeröffnung zu schaffen.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten aus.

Amtsgericht Dresden, 12. Dezember 2024

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