Amtsgericht Meldorf, Aktenzeichen: 60 IN 57/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EGH Nord GmbH, ansässig in der Waldstraße 143, 25712 Burg (Dithmarschen), hat das Amtsgericht Meldorf am 12. Dezember 2024 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die EGH Nord GmbH wird durch ihren Geschäftsführer Timo Benecke vertreten. Der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin ist Rechtsanwalt Viktor von Websky, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Maßnahmen des Gerichts
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Grimm 8, 20457 Hamburg, bestellt.- Kontakt:
Mobil: 0174 3006371
Telefon: 040 3037368-0
Fax: 040 3037368-29
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt insbesondere für die Einziehung von Außenständen und andere finanzielle Transaktionen. - Sicherstellung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Zustimmungsvorbehalte:
Jegliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen eintreten.
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt im Verfahren, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Situation der EGH Nord GmbH zu ermöglichen. Die Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters dienen der Sicherung der Insolvenzmasse und der Vorbereitung auf eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses und beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Meldorf, Domstraße 1, 25704 Meldorf, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.
Amtsgericht Meldorf, 12. Dezember 2024